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 Mobilfunk in Oberhaching
Mobilfunk in Oberhaching
Die niedrigste Strahlenbelastung muss das Ziel sein Wenige Themen wurden in der Vergangenheit so emotional diskutiert, wie das der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunkanlagen. Einerseits konnten kausale Zu¬sam¬¬men¬hänge zwischen Erkrankungen und Strahlenbelastung durch Mobilfunk nicht bewiesen werden, Indizien und Häufungen von Erkrankungen an bestimmten Standorten legen den Zusammenhang aber nahe.



Wenige Themen wurden in der Vergangenheit so emotional diskutiert, wie das der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunkanlagen. Einerseits konnten kausale Zu¬sam¬¬men¬hänge zwischen Erkrankungen und Strahlenbelastung durch Mobilfunk nicht bewiesen werden, Indizien und Häufungen von Erkrankungen an bestimmten Standorten legen den Zusammenhang aber nahe.
Risiken auf das geringstmögliche Maß reduzieren!
Ziel der Gemeinde und ihrer Verantwortlichen muss es aber sein, gesundheitliche Risiken für die Bürger Oberhachings nach Möglichkeit auszu¬schlie¬ßen. Andererseits ist das Handy aus unserem täglichen Leben kaum noch wegzudenken. Entsprechend unterliegt die Gemeinde der Verpflichtung, die Versorgung mit Mobilfunkverbindungen zu sichern.
Mobilfunkbetreiber sind natürlich an einer sicheren Versorgung interessiert und installieren dazu Antennen. Die Kommune hat das Recht, dem Netzbetreiber die Baugenehmigung einer Sendeanlage über 10 m Höhe zu verweigern, wenn sich der geplante Standort in einem allgemeinen Wohngebiet befindet oder die Anlage das Ortsbild stört. Die Ausweisung allgemeiner Wohngebiete und zu bevorzugender Sender-Standorte liegt in den Händen der Kommune. Aber wenn die Mobilfunkbetreiber Hausbesitzer überzeugen und auf deren Dächern Anlagen installieren, die unter 10 m hoch sind und deren Strahlenbelastung unter 41-61V/m (Grenzwerte in Deutschland) liegt, ist das Mitspracherecht der Gemeinden sehr gering.
Wenn eine Gemeinde in diesem wichtigen Bereich handeln und gestalten und nicht nur reagieren will, dann müssen vereinzelt technisch geeignete und möglichst verträgliche Standorte abseits der Wohnbebauung gefunden und benannt werden. Denn nur damit kann ausgeschlossen werden, dass Mobilfunkbetreiber, die ihre Versorgung noch weiter ausbauen wollen, das oft kostengüns¬tige Nachbardach wählen und nicht den relativ teuren Funkmast am Waldrand. Will eine Gemeinde diesen Antennenwildwuchs verhindern und auf „technischer“ Augenhöhe mit den Mobilfunkbetreibern verhandeln, dann ist ein umfangreiches und neutrales Gutachten die Vorraussetzung. Durch Ingenieure des TÜV Süd Industrie wurde kürzlich ein solches Gutachten für Oberhaching erarbeitet. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet ausreichend, so das Gutachten. Erfreulicherweise wurde durch die Messungen auch bestätigt, dass selbst bei Volllast aller vorhandenen Anlagen die „Schweizer Vorsorgewerte“ eingehalten werden. Das heißt, auch bei Stromausfall oder in der Sylvesternacht liegt die Strahlenbelastung unter 5 V/m, teilweise deutlich darunter.
Schweizer Grenz- oder Salzburger Vorsorgewerte?
Die Grenzwerte, die Mobilfunksendeanlagen in Deutschland einhalten müssen, sind in der 26. BImSchV festgeschrieben. Sie spiegeln den Forschungsstand der acht¬ziger Jahre wieder und schützen lediglich gegen nachweisbare Gefahren, nicht aber gegen vermutete Risiken, auf die es durch verschiedene internationale Studien immer mehr Hinweise gibt. Der deutsche Grenzwert liegt um den Faktor 100 über den Schweizer Grenzwerten und um mehr als den Faktor 5.000 über dem Salzburger Vorsorgewert (1,0 mW/m2) bzw. der Scientific and Technological Options Assessment (STOA) des Europäischen Parlamentes (0,1 mW/m2).
Nimmt man die Vorsorge ernst, sollte anders als es die Mobilfunkbetreiber sehen, nicht der gesetzliche Grenzwert der BImSchV, sondern ein Vorsorgewert zu Grunde gelegt werden. Die SPD Oberhaching fordert, dass nun ein Gutachten auf Basis des Salzburger Vorsorgewertes erstellt wird. Danach kann man davon ausgehen, dass der Vorsorgewert jenseits von 150 Metern Entfernung zwischen Mast und sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc. – unabhängig von Mastkonfiguration und Geländebedingungen – immer eingehalten wird.
Da eine Senkung der deutschen Grenzwerte derzeit nicht erwartet wird, bleibt es Bürgern und Kommunen nicht erspart, sich mit der Planung verträglicher Standorte zu beschäftigen. Neben den „Verbotszonen“ im Umkreis sensibler Einrichtungen müssen alternativ funktechnisch geeignete Standorte ausgewiesen werden. Die Ablehnung so mancher Standortvorschläge durch die Betreiber wegen mangelnder funktechnischer Eignung leuchtet nicht immer ein. Zu offensichtlich sind es die höheren Kosten, welche die Netzbetreiber scheuen.
Bedeuten schärfere Grenzwerte mehr Masten?
Bedeuten schärfere Grenzwerte mehr Masten? Dieses von Betreiberseite gern genutzte Argument trifft nicht zu, da die Sendeleistung normalerweise nicht geändert wird. Die niedrigere Belastung muss durch Stand¬ortwahl und Antennenhöhe erreicht werden. Es werden sogar weniger Masten benötigt, da die Anlagen nicht mehr in das Gebäudeprofil integriert werden können. Da Hindernisse für die Funkausbreitung wegfallen, wird das Signal freier abgestrahlt, was die Reichweite der Sender erhöht.
Der Gemeinderat Gräfelfing hat ein Konzept erarbeitet, das als „Gräfelfinger Modell” bekannt wurde. Unter anderem die “Bürgerinitiative Gräfelfing gegen Mobilfunk-Basisstationen im Wohngebiet”, Lokale Agenda 21 und die Gemeinde Gräfelfing waren daran beteiligt. So hat die Gemeinde die Einführung des sogenannten Salzburger Wertes im reinen und allgemeinen Wohngebiet zum Ziel. Zudem sollten Mobilfunkanlagen aus¬schließlich außerhalb des Wohngebietes montiert werden. Weiter soll eine möglichst geringe Zahl von Mobilfunkmas¬ten durch eine gemeinsame Nutzung der Anlagen durch die Mobilfunkbetreiber und trotzdem eine Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung des Gemeindegebiets mit Mobilfunk erreicht werden.
Diese Ziele sollte die Gemeinde Oberhaching übernehmen. Der Weg nach Gräfelfing, um dort Informationen und Erfahrungen zu gewinnen, ist nicht weit. Dem Handy-Nutzer sei aber empfohlen: Gespräche kurz fassen, nur unter optimalen Empfangsbedingungen telefonieren und beim Handykauf auf einen niedrigen SAR-Wert achten.
Norbert Jennen
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