Die Fraktion der SPD im Gemeinderat hat am 7. Juli 2010 folgenden Antrag gestellt um weitere Schritte auf dem Weg zum Erreichen der Energievision und damit zur Verbesserung des Klimaschutzes zu gehen. Dies betrifft zunächst Gebäude der Gemeinde die nach dem jeweils bestmöglichen Energiestandard errichtet bzw. im Falle notwendiger Sanierungen verbessert werden sollen. In zweiter Linie betrifft dies auch um private Bauvorhaben, sofern diese auf von der Gemeinde verkauften oder verpachteten Gründen errichtet werden.
Die Gemeinde Oberhaching hat sich durch Beschlussfassung vom 2. Mai 2006 der Energievision des Landkreis München angeschlossen. Ebenso zeigt die Gemeinde durch die Teilnahme am European Energy Award sehr deutlich, dass sie die hohen Ziele der Energievision des Landkreis München sehr ernst nimmt und auch realisieren will.
Die Europäische Union sieht in der Verringerung des Energieverbrauchs in Gebäuden (40% des Gesamtenergieverbrauchs) und im verstärkten Einsatz von Energie aus regenerativen Quellen eine der großen Möglichkeiten, das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen (UNFCCC) einhalten zu können. Die EU will so ihrer Verpflichtung nachkommen, bis 2020 die Gesamttreibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 um 20% bzw. im Fall des Zustandekommens eines internationalen Übereinkommens um 30% zu senken. Die EU hat deshalb zum wiederholten Mal die Ziele der Gebäuderichtlinie zum Energieverbrauch von Gebäuden (2002/91/EG) letztmalig im Frühjahr 2010 verschärft (2010/C 123 E/04). Darin sind die Senkung des Energieverbrauchs und die Nutzung regenerativer Energien im Gebäudesektor als wesentliche Maßnahmen beschrieben, die zur Minderung der Importabhängigkeit von Energie und zur Reduktion der Treibhausgase beitragen.
Die EU sieht in den Kommunen der Mitgliedsländer die vorbildhaften Partner, die mit der Umsetzung der Klimaschutzziele beispielgebend voranschreiten sollen. Sie erwartet, dass alle ab 2018 öffentlich errichteten Gebäude sehr hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für bereits bestehende Gebäude wird im Rahmen größerer Renovierungen ebenfalls eine Verbesserung der Energieeffizienz gefordert, d. h. bestehende Gebäude müssen an die hohen Energiestandards angepasst werden.
Aufgrund der stets in der Öffentlichkeit dargestellten Vorbildfunktion sollte die Gemeinde Oberhaching bereits jetzt die Forderungen der EU-Richtlinie umsetzen und künftige kommunale Neubauten mindestens im Passivhausstandard (Jahreswärmeenergiebedarf: 15 kWh/m²/a) errichten und bei Sanierungen kommunaler Bauten den Passivhausstandard erreichen. Damit eventuell verbundene Mehrinvestitionen, die laut Fachliteratur im Bereich von 5 bis 10% liegen können, werden durch deutlich reduzierte Kosten für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser ausgeglichen.
Wir bitten daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:
1. Neue gemeindeeigene Gebäude sind nach dem aktuell bestmöglichen Energiestandard, mindestens jedoch nach dem Passivhausstandard zu errichten.
2. Sanierungen von gemeindeeigenen Gebäuden sind unter Berücksichtigung der bautechnischen Gegebenheiten nach dem dafür bestmöglichen Energiestandard durchzuführen.
3. Bei der Auswahl von Architekten für kommunale Bauten und für Sanierungen kommunaler Gebäude ist darauf zu achten, dass deren energietechnisches Know-how nachweislich auf aktuellem Stand ist und sie zumindest Passivhausstandards in ihren bisherigen Planungen umgesetzt haben.
4. Die Oberhachinger Bausatzung ist dahingehend zu überarbeiten, dass sowohl die Gemeinde wie auch Privatpersonen gehalten sind, Gebäude nach Passivhaus- oder besseren Standards zu errichten oder zum Erreichen dieser Standards zu sanieren.
5. Die Gemeinde Oberhaching soll zukünftig den Verkauf oder die Verpachtung gemeindeeigener Grundstücke, die zur Bebauung ausgewiesen sind oder für die Baurecht geschaffen werden wird, vertragsmäßig damit verbinden, dass auf diesen Grundstücken neu zu errichtende Gebäude ebenfalls nach dem aktuell bestmöglichen Energiestandard errichtet werden und ein entsprechend nach dem EEWärmeG vorgeschriebener Anteil von erneuerbarer Energie für die Wärmeversorgung genutzt wird.